Follow Us On

Ablauf – Unfall und Gutachtenerstellung

  1. Unfall: Wenn Sie einen Verkehrsunfall haben und fragen sich was tun, können Sie sich direkt an die Polizei wenden. Wenn Sie der Meinung sind, dass man die Situation ohne polizeilichen Eingriff klären könnte – das Hinzuziehen der Beamten ist nicht grundsätzlich erforderlich, gerade bei leichten Schäden – sind folgende Schritte zu empfehlen:
  • Unfallstelle fotografieren,
  • personenbezogene Daten mit dem Gegner austauschen (Foto vom Führerschein, Ausweis etc.),
  • Versicherungsnummer des gegnerischen Beteiligten, sowie Namen von Zeugen (falls vorhanden) notieren.

Ein Foto von der Unfallstelle und der gegnerischen Versicherungskarte erleichtern enorm die weitere Schadensabwicklung.

  1. Gutachter kontaktieren: Kontaktieren Sie bitte möglichst schnell einen Gutachter zur detaillierten Schadensaufnahme – ich bin für Sie rund um die Uhr und auch am Wochenende erreichbar. Ich werde mein Honorar nur über die gegnerische Versicherung geltend machen. F Sie entstehen praktisch keine Kosten für eine Gutachtenerstellung.
  2. Fahrzeugbesichtigung: Das Fahrzeug wird direkt beim Kunden besichtigt. Der Schaden wird sofort aufgenommen und dokumentiert. Die Begutachtung kann bei Ihnen vor der Haustür, in einer Werkstatt oder auf dem Parkplatz an Ihrer Arbeitsstätte z.B. während der Mittagspause erfolgen. Darüber hinaus stehe ich Ihnen auch am Wochenende zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich einfach.
  3. Gutachtenerstellung: Nach dem das Fahrzeug besichtigt wurde, fange ich direkt mit der Gutachtenerstellung an. Wie lange eine Gutachtenerstellung dauert, hängt natürlich vom Schadensumfang ab. Es kann natürlich passieren, dass das Unfallfahrzeug erst in eine Werkstatt gebracht werden muss, um manche Bauteile zu demontieren, damit eine genaue Schadensdiagnose durchführt werden kann. Dazu gehört oft z.B. die Entfernung der Stoßstange oder Kotflügel. Falls Sie keine Werkstatt kennen, werde ich mich um die Werkstattsuche kümmern. Verbringungskosten (Transportkosten) werden der gegnerischen Versicherung in Rechnung gestellt.

Anschließend wird das Gutachten zur Schadensregulierung an die gegnerische Versicherung übermittelt. Auf Grundlage dieses Gutachtens erfolgt dann die weitere Regulierung.

Ähnliche Beiträge