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Achsvermessung nach einem Unfall

Bei einem Anstoß im Achsbereich sollte man als Sachverständiger bzw. als Unfallbeteiligter oft mit versteckten Schäden rechnen.

Selbst bei einem leichten Anstoß an der Felge ist eine Achsvermessung zu empfehlen. Bei einer Achsvermessung können dann ebenso weitere Schäden am Fahrwerk festgestellt werden, die mit bloßem Auge nicht erkennbar sind.

Wenn nach einer Achsvermessung festgestellt wird, dass die Spureinstellung nicht mehr stimmt, sollte genau überprüft werden, welche Bauelemente vom Schaden betroffen sind. Bei einem Anstoß am vorderen Rad und einer damit einhergehenden Veränderung der Achsgeometrie, ist es aus Sicherheitsgründen sogar notwendig, das Lenkgetriebe auszutauschen. Das Fahrverhalten und die Lenkbarkeit des Autos könnten stark beeinträchtigt sein. Dadurch erhöhen sich die Reparaturkosten, was im Gutachten mitkalkuliert werden sollte.

Die Wichtigkeit der Achsgeometrie darf nicht unterschätzt werden, weil eine Veränderung dieser zu enorm gefährlichen Folgen führen kann. Zu den möglichen Folgen bei einer beeinträchtigten Achsgeometrie gehört zum Beispiel schlechtes Fahrverhalten, das sich darin zeigt, dass das Fahrzeug schwammig fährt und das Auto nach rechts oder links gezogen wird. Dies macht sich auch beim Bremsvorgang bemerkbar, da das Fahrzeug beim Bremsen in eine von beiden Richtungen gezogen wird, obwohl die Fahrbahn geradeaus verläuft. Dadurch wird die Verkehrssicherheit und natürlich auch die Sicherheit der Fahrzeuginsassen gefährdet. Im schlimmsten Fall könnte der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren.

Bei einer verstellten Achsgeometrie wird die Abnutzung der Reifen drastisch erhöht. Die Reifen werden ungleichmäßig abgenutzt und ein wesentlich frühzeitiger Reifenwechsel wird notwendig sein. Eine ungleichmäßige Abnutzung der Reifen erkennt man am häufigsten an den Seiten der Reifenlauffläche, die Reifen werden „einseitig abgefahren“ und sind dann auf den Außen- oder Innenseiten ohne Profil. Darunter leitet die Fahrstabilität in Kurven.

Zu den bekannten versteckten Achsschäden gehört zum Beispiel das Radlager. Das Radlager befindet sich an der Radnabe. Es ist für die Aufnahme von Axial- und Radialkräften zuständig und sorgt für das einwandfreie Drehen des Rades. Aus diesem Grund ist es äußerst wichtig, dass das Radlager nach einem Zusammenstoß im Achsbereich vom Gutachter überprüft und sogar bei geringem Verdacht im Gutachten als austauschnotwendig eingestuft wird.

Die Radlager können nicht nur durch einen Anstoß beschädigt werden. Auch durch die normale Nutzung des Fahrzeuges kann die Funktion des Radlagers mit der Zeit beeinträchtigt sein und einen Besuch in der Werkstatt notwendig machen. Die ersten Anzeichen für ein defektes Radlager sind sogenannte „Heulgeräusche“ im Bereich des Rades bei einer Geschwindigkeit von ca. 80-90 km/h.

Wie man erkennen kann, ist es selbst nach einem Verkehrsunfall, bei dem die Felge nur ein paar Kratzer aufweist, sinnvoll bzw. notwendig, den Schaden von einem Gutachter richtig beurteilen zu lassen, um gravierende Folgen zu vermeiden.

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