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Corona-Schutzmaßnahmen und Schwierigkeiten bei der Unfallregulierung

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Wie bei jedem Geschäft sollten auch bei einer Fahrzeugbesichtigung die Sicherheits- und Hygienevorschriften eingehalten werden. Unser Kunde sowie ich als KfZ-Gutachter in Frankfurt am Main sollten einen Sicherheitsabstand von 1,5 Meter zueinander einhalten und eine Mund-Nasenbedeckung tragen. Auf den üblichen Handschlag beim Begrüßen sollte lieber verzichtet werden. Entsprechende Alternative sind ja alltäglich bekannt.

Um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren, sollten die Unterlagen, die zu einer Fahrzeugbesichtigung gehören, möglichst nur von einer Person ausgefüllt werden.

Da manchmal eine kurze Probefahrt mit dem Unfallfahrzeug notwendig ist, ist es unumgänglich, dass der Sachverständige in Kontakt mit dem Fahrzeuginnenraum kommt. Das Fahrzeug sollte nachher an Stellen wie Lenkrad, Schaltknauf und Türgriff vom Gutachter gründlich desinfiziert werden und zum kostenfreien Service dazugehören.

Nicht nur bei einer Fahrzeugbesichtigung im Großraum Frankfurt ist es wichtig, die Sicherheits- und Hygienevorschriften einzuhalten. Ebenso bei der zukünftigen Reparatur sollte darauf geachtet werden, dass keine Virenübertragung stattfindet.

Informieren Sie sich, ob in der Werkstatt, in der Sie Ihr Auto zur Reparatur abgeben möchten, die Corona-Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Dazu gehören Schutzmasken, Desinfektionsmittel, Sicherheitsabstand von 1,5 Meter sowie regelmäßiges Lüften. Fast jeder Betrieb bemüht sich in der Regel die vorgeschriebene Hygieneregeln einzuhalten, weswegen es kein Problem sein sollte, das Fahrzeug in solchen Zeiten zu einer Reparatur abzugeben.

Fragen Sie, ob Sie bargeldlos bezahlen können.

Wenn das Auto in die Werkstatt gefahren wird, werden mehrere Bauelemente im Fahrzeuginnenraum vom Monteur angefasst (Lenkrad, Schaltknauf, Türgriff usw.), was die Ansteckungsgefahr erhöht. Um dies zu reduzieren, sollte der Innenraum nach einer Reparatur desinfiziert werden.

Obwohl es nicht zum Reparaturumfang gehört, muss das Kundenfahrzeug nach seiner Reparatur möglichst „virenfrei“ an den Kunden übergeben werden.

Im Gutachten können Desinfektionskosten von Versicherungen eventuell gekürzt werden, mit der Begründung die Kosten seien im Stundensatz miteinberechnet oder, dass diese Aufwendungen nicht zum Schadensumfang gehören.

Da in vielen Werkstätten ein Großteil der Mitarbeiter immer noch in Kurzarbeit ist, kommt es unmittelbar zur Verzögerung der Reparaturdauer, auch die Ersatzteilbeschaffung dauert dementsprechend länger. Dadurch kann sich die Nutzungsausfalldauer vom Fahrzeug verzögern, was im Gutachten berücksichtigt werden sollte.

Als KfZ-Gutachter in Frankfurt am Main und Umgebung, stehe ich Ihnen gerne in allen Belangen und Fragen zu Seite. Kontaktieren Sie mich einfach per E-Mail doer Telefon.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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