DIE WICHTIGSTEN FRAGEN & ANTWORTEN
Wir klären die ersten Fragen auf dieser Seite!
Bitte lesen Sie sich die folgenden Fragen und Antworten in Ruhe durch, bevor Sie uns kontaktieren. Sollten Fragen offen sein, beantworten wir diese natürlich gerne.
F&A zu Unfall, Gutachten & Co.
Empfehlungswert ist es, die Polizei zu kontaktieren, Unfallstelle & Beschädigungen zu fotografieren, gegnerische Daten wie Name, Adresse und Kennzeichen notieren.
Bei Bagatellschäden kann auf die Einschaltung der Polizei verzichtet werden.
Als Geschädigter dürfen Sie selbstverständlich einen Rechtsanwalt einschalten. Allerdings sollte zunächst ein Gutachter kontaktiert werden, der den Schaden an Ihrem Fahrzeug dokumentiert & kalkuliert. Die Gutachtenkosten werden i.d.R. von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Selbst bei einem Bagatellschaden (bis 750€) lohnt es sich einen Gutachter zu kontaktieren. Ein scheinbarer Bagatellschaden kann sich letztlich als größere Beschädigung herausstellen, z.B. durch verdeckte Schäden (siehe Gutachtenbeispiele).
Schicken Sie mir einfach Fotos von Ihrem Schaden per WhatsApp oder E-Mail zu. Kosten für eine Gutachtenerstellung im Bagatellschadensfall übernimmt die gegnerische Versicherung.
Ich rechne mein Honorar immer mit der gegnerischen Versicherung ab.
Die Dauer für die Erstellung eines Gutachtens ist vom Schadensumfang abhängig und kann je nach Komplexität des Schadens von einem bis zu mehreren Tagen dauern.
Bei der Schadenbegutachtung wird das Fahrzeug vom Gutachter entweder als verkehrssicher oder als nicht verkehrssicher eingestuft.
Sollte das Fahrzeug als nicht verkehrssicher bewertet werden, wird das weitere Fahren mit dem Fahrzeug nicht gestattet. Die Verkehrssicherheit kann durch kleine Notreparaturen wieder hergestellt werden. Die Kosten dafür werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Sie dürfen frei entscheiden, was Sie mit Ihrem Fahrzeug machen möchten. Um das Fahrzeug weiter benutzen zu dürfen, muss es jedoch verkehrssicher sein bzw. instandgesetzt werden.
Als Geschädigter dürfen Sie eine beliebige Werkstatt aussuchen, wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen möchten.
Ob ein Auto nach dem Unfall weniger Wert ist, als vorher, hängt von mehreren Faktoren wie Alter des Fahrzeuges, Zustand des Fahrzeuges und Laufleistung des Fahrzeuges ab. In diesem Fall spricht man von sogenannter Wertminderung des Fahrzeuges. Bei meiner Gutachtenerstellung greife ich auf bewährten Methoden zu, um die Wertminderung eines Fahrzeuges zu ermitteln. Dies wird im Gutachten berücksichtigt und von der Versicherung in der Regel übernommen (siehe Blog).
Da viele Versicherungsgesellschaften versuchen die Schadenssumme an allen Punkten wo es möglich wäre zu kürzen, müssen Sie das als Geschädigter nicht dulden. Kontaktieren Sie mich bitte unverzüglich, damit ich diese Kürzung bei Versicherung möglichst schnellanfechten kann. In der Regel sind solche Kürzungen grundlos.
Ja, allerdings muss die Reparaturrechnung bei der Versicherung vorgelegt werden. Handelt es sich um eine Erstattung auf Gutachtenbasis, sogenannte fiktive Abrechnung, werden in diesem Fall nur Netto-Reparaturkosten ausbezahlt.

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