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Merkantile Wertminderung und wie sie berechnet wird

Im Fall eines Unfallfahrzeuges wird oft vom Begriff merkantile Wertminderung gesprochen, aber nur wenige wissen wie sie berechnet wird. Merkantile Wertminderung bedeutet einen potentiellen zukünftigen Preisnachlass beim Verkauf des Fahrzeuges (mehr Informationen finden Sie im Lexikon/Glossar).

Interessanterweise gibt es keine in Stein gemeißelte Methode zum Berechnen der merkantilen Wertminderung, es gibt aber paar Methoden, die von Richtern und Gerichten angenommen bzw. akzeptiert worden sind. Da die merkantile Wertminderung nie zu 100% genau berechnet werden kann, weil sie nur eine zukünftige Einschätzung ist, liefern diese Methoden einen Annäherungswert zu dem zukünftigem Wertverlust des Fahrzeuges.

Hier werden die gängigsten Methoden zur Berechnung vorgestellt:

Methode Ruhkopf/ Sahm

Zur Berechnung der Wertminderung nach Ruhkopf/ Sahm Methode wird als erstes das Verhältnis von Reparaturkosten zum Wiederbeschaffungswert berechnet (siehe obere Kopfzeile in der Tabelle), danach wird es dem Fahrzeugzulassungsjahr gegenübergestellt. Wenn das Verhältnis z.B. zwischen 30 und 60% liegen würde und das Fahrzeug zwei Jahre alt wäre, würde der Minderwert 5% von Gesamtsumme Reparaturkosten plus Widerbeschaffungswert ausmachen.

Diese Methode ist unter Kfz-Gutachtern sehr beliebt und wird in der Regel am meisten benutzt.

 10% bis 30%30% bis 60%60% bis 90%
Erste Zulassungsjahr5%6%7%
Zweite Zulassungsjahr4%5%6%
Dritte Zulassungsjahr3%4%5%

Bremer Formel

Bei dieser Methode werden Fahrzeugalter und Reparaturkosten verwendet.

FahrzeugalterWertminderung in % der Reparaturkosten
Bis 6 Monate30%
Bis 12 Monate25%
Bis 24 Monate20%
Bis 36 Monate15%
Bis 60 Monate10%

Hamburger Modell

Hier werden Betriebsleistung des Fahrzeuges (also Kilometerstand) und Reparaturkosten zur Berechnung herangezogen.

Betriebsleistung des FahrzeugesWertminderung in % der Reparaturkosten
Bis 20.000 km30%
Bis 50.000 km20%
Bis 75.000 km15%
Bis 100.000 km10%
Über 100.000 km0%

Allgemeine Faustformel

Eine etwas ungenaue Methode, aber für eine schnelle und grobe Einschätzung im alltäglichen Gebrauch kann angewendet werden. Für einen Kfz-Sachverständiger ist wegen ihrer Ungenauigkeit nicht zu empfehlen.

BetriebsjahrWertminderung in % der Reparaturkosten
Erste Betriebsjahr25%
Zweite Betriebsjahr20%
Dritte Betriebsjahr15%
Vierte Betriebsjahr10%

Schweizer Formel

Wenn das Auto nicht älter als 3 Jahre ist und der Schaden mindestens 10% des Widerbeschaffungswert beträgt, kann diese einfache Methode zur Berechnung der Wertminderung herangezogen werden. Im Durchschnitt beträgt die Wertminderung 20% der Netto-Reparaturkosten.

Methode Halbgewachs (Dekra-Modell)

Eine Methode die sich der Methode Sahm/Ruhkopf ähnelt, ist aber nicht so schematisch und komplizierter als Sahm/Ruhkopf. Aus diesem Grund wird von Kfz-Sachverständigen nicht so oft verwendet

Als Kfz-Gutachter soll man nicht nur eine Methode zur Berechnung verwenden, sondern man rechnet die merkantile Wertminderung des Fahrzeuges mit zwei oder drei Methoden aus und schaut welche Methode am ehesten der Marktentwicklung entspricht.

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