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Scheinwerfereinstellung nach einem Verkehrsunfall

Selbst nach einem kleinen Zusammenstoß im vorderen Bereich sollte die Einstellung der Scheinwerfer in einer Werkstatt überprüft werden. Dies muss im Gutachten ebenso berücksichtigt werden.

Wenn die Scheinwerfereinstellung nicht stimmt, wird das Unfallfahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft, da durch falsche Scheinwerfereinstellung Fahrzeuge bzw. Fahrer im Gegenverkehr geblendet werden können. Bereits wenige Sekunden geblendet zu werden, reichen aus, um einen Unfall verursachen zu können.

Mit bloßem Auge ist nicht zu erkennen, dass die Scheinwerferausrichtung verstellt sein könnte. Aus diesem Grund muss ein Gutachter den Unfallvorgang rekonstruieren und entscheiden, ob die Scheinwerfereinstellung überprüft werden muss oder nicht.

Dabei muss es sich nicht unbedingt um einen Frontunfall handeln. Auch ein Seitenschaden genügt, um Bauteile wie Kotflügel oder die Stoßstange zu verschieben. Die darunterliegenden Befestigungspunkte des Scheinwerfers können dadurch verschoben oder gar gebrochen sein.

Wie auf dem Bild zu sehen ist, wurde das Fahrzeug auf der rechten Seite durch ein Parkmanöver bei ca. 5 km/h beschädigt. Der Scheinwerfer wurde durch den Schub von der Stoßstange um wenige Millimeter nach oben-links verschoben. So ein kleiner Anstoß reichte aus, um den Scheinwerfer zu verstellen. Dies erkennt man bei der Fahrzeugbesichtigung an den Spaltmaßen zwischen der Motorhaube und dem Scheinwerfer. Der Scheinwerfer lag in diesem Beispiel zu dicht an der Motorhaubenkante, sodass das Spaltmaß verringert war. Obwohl es nur um eine Verschiebung von 1-3 Millimeter geht, hat es eine wesentliche Auswirkung auf den Lichtkegel des Scheinwerfers.

Ein Scheinwerfer leuchtet den Fahrbereich auf ca. 150 Meter aus. Der Lichtkegel kann sich somit um mehrere Meter in der Länge verkürzen bzw. in der Höhe verschieben, sodass der Gegenverkehr direkt geblendet wird.

Geblendet werden können nicht nur entgegenkommende Fahrzeuge, sondern auch die Autofahrer, die auf derselben Fahrbahn vorausfahren.

Das bedeutet, dass ein Gutachter nicht nur offensichtlich beschädigte Bauelemente überprüfen muss, sondern sich den ganzen Unfall- und Schadensvorgang vorstellen und rekonstruieren muss, um den Kräfteverlauf nachvollziehen zu können.

Nicht nur nach einem Unfall sollte die Scheinwerfereinstellung überprüft werden, sondern regelmäßig bei einer Inspektion kontrolliert und gegebenenfalls korrigiert werden.

Bei neueren Fahrzeugen mit modernen Fahrassistenzsystemen sollten nach einer Reparatur, z.B. am Fahrwerk oder nach einem Kupplungswechsel, die Scheinwerfer eingestellt werden.

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