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Dashcams – Funktionsweise, Nutzen und gesetzliche Bestimmungen

Was ist eine Dashcam?

Dashcams, auch bekannt als Fahrzeugkameras oder Autokameras, sind kleine Kameras, die im Fahrzeug montiert werden und während der Fahrt Aufnahmen von der Straße und der Umgebung machen. Sie sind in der Regel an der Windschutzscheibe oder dem Armaturenbrett angebracht und können sowohl nach vorne als auch nach hinten gerichtet sein. Dashcams können in Autos, Lastwagen, Bussen und anderen Fahrzeugen verwendet werden.

Funktionsweise von Dashcams

Die Funktionsweise von Dashcams ist relativ einfach. Sie erfassen kontinuierlich Videoaufnahmen während der Fahrt und speichern diese entweder auf einer SD-Karte oder in einem internen Speicher. Einige Dashcams verfügen auch über Funktionen wie GPS, G-Sensor und Bewegungserkennung. Das GPS zeichnet die Fahrzeugposition und Geschwindigkeit auf, der G-Sensor erkennt plötzliche Bewegungen oder Stöße und löst die automatische Speicherung von Aufnahmen aus, und die Bewegungserkennung startet die Aufnahme, wenn Bewegungen vor dem Fahrzeug erkannt werden.

Gesetzliche Bestimmungen zur Verwendung von Dashcams in Deutschland

In Deutschland gibt es gesetzliche Bestimmungen für die Verwendung von Dashcams. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist die Verwendung von Dashcams zur Aufzeichnung von Straßenverkehrsvorgängen grundsätzlich erlaubt, jedoch unter bestimmten Bedingungen. Im Wesentlichen müssen Dashcams so konfiguriert sein, dass sie personenbezogene Daten von anderen Verkehrsteilnehmern, wie zum Beispiel Nummernschilder oder Gesichter von Passanten, nicht unbefugt erfassen.

Auch gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, einschließlich Aufnahmen von Dashcams, grundsätzlich untersagt, es sei denn, es liegt eine rechtliche Grundlage vor. Eine solche rechtliche Grundlage kann die Einwilligung der betroffenen Person sein. Das bedeutet, dass Fahrer, die eine Dashcam verwenden, die Einwilligung der aufgenommenen Personen einholen müssen. Dies kann beispielsweise durch das Anbringen eines gut sichtbaren Aufklebers an der Windschutzscheibe erfolgen, der darauf hinweist, dass eine Dashcam im Fahrzeug verwendet wird und dass die Fahrt aufgezeichnet wird.

Darüber hinaus können Dashcams in Deutschland auch aufgrund des berechtigten Interesses des Fahrers verwendet werden. Ein berechtigtes Interesse könnte beispielsweise darin bestehen, Beweismittel für den Fall eines Unfalls zu sammeln. Es ist jedoch zu beachten, dass das berechtigte Interesse sorgfältig abgewogen werden muss gegenüber den Interessen und Grundrechten der betroffenen Personen, insbesondere des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und dem Schutz der Privatsphäre.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Verwendung von Dashcams ausschließlich zur Überwachung des Straßenverkehrs und nicht zur Überwachung von Privatgrundstücken oder öffentlichen Bereichen gestattet ist. Die Aufnahmen dürfen auch nicht für andere Zwecke verwendet werden, wie beispielsweise zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten oder zur Überwachung von Mitarbeitern.

Die Dauer der Speicherung von Dashcam-Aufnahmen sollte auf das notwendige Minimum beschränkt sein und die Daten sollten sicher vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Es ist auch wichtig sicherzustellen, dass die Aufnahmen nicht ohne rechtmäßigen Grund an Dritte weitergegeben werden.

Es gibt auch bestimmte Regeln, die bei der Verwendung von Dashcams während der Fahrt beachtet werden müssen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Gemäß der Straßenverkehrsordnung ist es beispielsweise verboten, Bildschirme von Dashcams so anzubringen, dass sie das Sichtfeld des Fahrers beeinträchtigen könnten. Dies könnte zu Ablenkung und damit zu einem erhöhten Unfallrisiko führen.

Zusammenfassung der gesetzlichen Vorgaben

Bei der Verwendung von Dashcams in Deutschland ist zu beachten:

  1. Datenschutz: Dashcams dürfen keine personenbezogenen Daten unbefugt erfassen. Dies bedeutet, dass Nummernschilder, Gesichter von Passanten oder andere personenbezogene Informationen nicht dauerhaft aufgezeichnet oder gespeichert werden dürfen.
  2. Informationspflicht: Fahrzeughalter, die eine Dashcam verwenden, müssen andere Verkehrsteilnehmer darüber informieren. Dies kann durch das Anbringen eines Aufklebers auf der Windschutzscheibe oder durch andere geeignete Maßnahmen erfolgen, um darauf hinzuweisen, dass eine Dashcam im Fahrzeug verwendet wird.
  3. Speicherung und Löschung: Aufnahmen von Dashcams dürfen nicht länger als erforderlich gespeichert werden. In der Regel sollten sie spätestens nach 72 Stunden gelöscht werden, sofern sie nicht zur Beweissicherung in einem konkreten Verkehrsunfall oder Rechtsstreit benötigt werden.
  4. Verwendung als Beweismittel bei Verkehrsunfällen: Aufnahmen von Dashcams können unter bestimmten Umständen als Beweismittel in einem Verkehrsunfall oder Rechtsstreit verwendet werden. Allerdings müssen die Aufnahmen rechtmäßig und unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen erhoben worden sein, um vor Gericht verwendet werden zu können.
  5. Rechte von Betroffenen: Personen, die auf Aufnahmen von Dashcams zu sehen sind, haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch gegen die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen.

Verwendung von Dashcams zur Beweissicherung bei Verkehrsunfällen

Dashcams können bei Verkehrsunfällen in Deutschland als Beweismittel verwendet werden, sowohl von Kfz-Sachverständigen als auch von Versicherungen. Die Aufnahmen können dazu dienen, den Unfallhergang zu rekonstruieren und die Schuldfrage zu klären. Allerdings müssen dabei die gesetzlichen Bestimmungen und Datenschutzvorschriften beachtet werden.

Ein Kfz-Sachverständiger kann Dashcam-Aufnahmen nutzen, um den Unfallhergang zu analysieren und ein Gutachten zu erstellen. Die Aufnahmen können dabei helfen, den genauen Unfallablauf zu rekonstruieren, die Fahrzeugpositionen vor und während des Unfalls zu bestimmen und eventuelle Verkehrsverstöße oder Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern zu dokumentieren. Die Aufnahmen können als zusätzliches Beweismittel herangezogen werden, um die Schuldfrage zu klären und die Schadensregulierung zu unterstützen.

Auch Versicherungen können Dashcam-Aufnahmen nutzen, um Unfälle zu untersuchen und Schadensansprüche zu prüfen. Die Aufnahmen können dazu beitragen, den Unfallhergang zu rekonstruieren und die Schuldfrage zu klären. Allerdings müssen Versicherungen dabei die Datenschutzbestimmungen beachten und sicherstellen, dass die Aufnahmen rechtmäßig erhoben wurden und die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen gewahrt bleiben.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Dashcam-Aufnahmen nicht automatisch als Beweismittel vor Gericht akzeptiert werden. Die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Rechtmäßigkeit der Aufnahme, der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen, der Qualität der Aufnahme und der Klarheit des Unfallhergangs. Es ist ratsam, sich im Einzelfall von einem Rechtsanwalt oder Kfz-Sachverständigen beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel den rechtlichen Anforderungen entspricht.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass Dashcams nicht als Ersatz für sicheres Fahren und die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung dienen sollten. Dashcams können dazu beitragen, Unfälle zu dokumentieren und die Schuldfrage zu klären, sollten jedoch nicht als Mittel zur Überwachung oder Verfolgung anderer Verkehrsteilnehmer missbraucht werden. Es ist wichtig, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmer zu respektieren und stets im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu handeln.

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