Tipps & nützliche Infos
Gutachterwahl, Werkstattwahl, Schadensregulierung …

Ein Unfall ist schnell passiert und sorgt bei den meisten Menschen für Hektik. Bleiben Sie erstmal ruhig. Lassen Sie sich nicht übereilt von der Versicherung beeinflussen (schneller Kostenvoranschlag oder Gutachter der zuständigen Versicherung). Beauftragen Sie lieber selbst einen Kfz-Gutachter.
Gutachterwahl
Nach einem Unfall werden manche Geschädigte von der gegnerischen Versicherung kontaktiert und es wird deren eigener Gutachter, also Versicherungsgutachter, angeboten. Darüber hinaus wird auch mitgeteilt, dass ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ausreichen wird. Der Einsatz eines eigenen Kfz-Sachverständigen wäre unnötig. Lehnen Sie dies höflich ab und beauftragen Ihren eigenen Gutachter, der Ihre Interessen vertritt – selbstverständlich kompetent & fair. Darauf haben Sie grundsätzlich Anspruch.
Werkstattwahl
Es könnte sein, dass Sie nach dem Unfall von der gegnerischen Versicherung kontaktiert werden und Ihnen eine „gute“ Werkstatt empfohlen wird. Versicherungen haben oftmals deutschlandweite Verträge mit Werkstattketten. Lehnen Sie es lieber ab, da es sich in 99% der Fälle um eine Billigwerkstatt handelt und die Versicherung damit versucht die Reparatursumme zu reduzieren. Lassen Sie Ihr Auto besser dort reparieren, wo Sie sich sicher fühlen bzw. Ihr Fahrzeug generell zur Reparatur abgeben.
Nachbesichtigung
In seltenen Fällen kommt es zu einer Nachbesichtigung von einem Versicherungsgutachter. Informieren Sie unverzüglich Ihren ursprünglichen eigenen Kfz-Sachverständigen. Als Geschädigter dürfen Sie Ort und Zeit der Nachbesichtigung bestimmen.
Kürzungen der Reparatursumme
In letzter Zeit beauftragen die Versicherungen viele externe Kontrollfirmen. Dabei kommt es manchmal zu gewissen Kürzungen von Reparatursummen. Lassen Sie sich dadurch nicht erschrecken und kontaktieren Sie Ihren Unfallgutachter und ggfs. im Anschluss Ihren Anwalt; sofern Ihr Gutachter Ihnen dies rät. Viele dieser Kürzungen sind grundlos und können angefochten werden.
Bei hohen Summen hilft meist nur der Einsatz eines Fachanwalts. Dies beschleunigt auch oft die Schadensregulierung.
Bagatellschaden
Als Bagatellschaden werden offensichtlich leichte Beschädigung, wie kleine Kratzer oder Macken definiert. Allerdings können sich diese einfachen Schäden im Nachhinein als größerer verdeckter Schaden herausstellen – siehe Gutachten Beispiele. Dann wird es später wesentlich schwerer, solche versteckten Schäden von der Versicherung regulieren zu lassen. Beauftragen Sie am besten direkt einen Kfz-Sachverständigen für die Schadensbeurteilung.
Gut Ding will Weile haben
Geben Sie Ihr Auto nicht sofort in eine Werkstatt ab, sondern erst nachdem ein Gutachten erstellt wurde. Es ist zwar generell zu empfehlen, das Auto nach dem Unfall in eine Werkstatt zu bringen, jedoch von einem direkten Reparaturauftrag abzusehen. Für den Ausfall und ein entsprechendes Ersatzfahrzeug zahlt i.d.R. die zuständige Versicherung. Dies wird auch im Gutachten berücksichtigt.
Siehe auch: Glossar / Lexikon
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